Anbieterhandbuch

Gruppentherapie

Anbieter, bitte beachten. Bei der Durchführung einer Gruppentherapie darf die Gruppe nicht weniger als zwei (2) Mitglieder/Einzelpersonen/Klienten/Patienten/Verbraucher und nicht mehr als zwölf (12) haben, unabhängig von der Zahlungsquelle. Dies umfasst alle Behandlungs-/Therapiegruppen für psychische Gesundheit, einschließlich ambulanter, teil- und intensivambulanter (IOP). Darüber hinaus dürfen ambulante Behandlungs-/Therapiegruppen von Drogen- und Alkoholkliniken zwischen (2) Mitgliedern/Einzelpersonen/Klienten/Patienten/Verbrauchern und nicht mehr als zehn (10) bestehen, unabhängig von der Kostenträgerquelle.